Plagiat in der Kunst: Wo endet Inspiration und wo beginnt die Kopie?

Wenn Ähnlichkeit kein Zufall mehr zu sein scheint

Wann wird aus einer Ähn­lich­keit ein Pla­gi­at in der Kunst? Die­se Fra­ge klingt zunächst ein­fa­cher, als sie tat­säch­lich ist. Kunst ent­steht nicht im luft­lee­ren Raum. Künst­ler grei­fen auf einen gemein­sa­men kul­tu­rel­len und visu­el­len Erfah­rungs­schatz zurück, Ideen wie­der­ho­len sich, Moti­ve ähneln sich und Men­schen kön­nen unab­hän­gig von­ein­an­der zu ver­gleich­ba­ren bild­ne­ri­schen Lösun­gen gelan­gen. Gera­de des­halb soll­te man mit dem Vor­wurf eines Pla­gi­ats vor­sich­tig umgehen.

Ich beschäf­ti­ge mich seit eini­ger Zeit mit einem kon­kre­ten Fall, der zwei mei­ner eige­nen Arbei­ten betrifft. Dabei ver­su­che ich bewusst, mei­ne Ein­schät­zung immer wie­der infra­ge zu stel­len. Nicht mit dem Ziel, mei­ne ursprüng­li­che Ver­mu­tung zu bestä­ti­gen, son­dern indem ich die ent­ge­gen­ge­setz­te Fra­ge stel­le: Wel­che plau­si­ble Erklä­rung könn­te es dafür geben, dass hier gera­de kei­ne Über­nah­me statt­ge­fun­den hat?

Je län­ger ich mich mit dem Fall beschäf­ti­ge und je mehr Fak­to­ren ich berück­sich­ti­ge, des­to schwie­ri­ger wird für mich eine sol­che Erklä­rung. Ent­schei­dend ist dabei, dass es nicht um eine auf­fäl­li­ge Ähn­lich­keit zwi­schen zwei ein­zel­nen Bil­dern geht. Es geht um zwei mei­ner Wer­ke und zwei spä­ter erschie­ne­ne Arbei­ten des­sel­ben ande­ren Künst­lers. Genau die­ser Umstand ver­än­dert für mich die Betrach­tung erheblich.

Der Ausgangspunkt: Zwei meiner Werke und zwei spätere Arbeiten

Im Mit­tel­punkt ste­hen zwei mei­ner Arbei­ten, die jeweils vor den spä­ter von mir ent­deck­ten Arbei­ten ent­stan­den und öffent­lich doku­men­tiert wur­den. Bei einer davon liegt zwi­schen mei­ner Arbeit und dem spä­ter erschie­ne­nen Werk ein Zeit­raum von meh­re­ren Jahren.

Mei­ne Arbei­ten wur­den nicht im Ver­bor­ge­nen geschaf­fen und anschlie­ßend in einem Ate­lier archi­viert. Sie gehö­ren zu mei­nem öffent­lich sicht­ba­ren Werk, wur­den gezeigt, foto­gra­fiert, im öffent­li­chen Raum wahr­ge­nom­men und über digi­ta­le Kanä­le verbreitet.

Ins­be­son­de­re eines der Moti­ve wur­de viel­fach foto­gra­fiert und ver­öf­fent­licht. Das ist für die Betrach­tung eines mög­li­chen Pla­gi­ats rele­vant, weil neben der Ähn­lich­keit zwei­er Wer­ke auch die Fra­ge eine Rol­le spielt, ob ein frü­he­res Werk grund­sätz­lich zugäng­lich gewe­sen sein kann. Die öffent­li­che Sicht­bar­keit beweist selbst­ver­ständ­lich nicht, dass eine bestimm­te Per­son ein bestimm­tes Bild tat­säch­lich gese­hen hat. Sie beein­flusst aber die Plau­si­bi­li­tät die­ser Möglichkeit.

Als mir die ers­te spä­te­re Arbeit begeg­ne­te, war mei­ne Reak­ti­on zunächst Irri­ta­ti­on. Es war nicht ledig­lich das­sel­be The­ma, eine ver­gleich­ba­re Stim­mung oder die Ver­wen­dung eines all­ge­mein bekann­ten Sym­bols. Mir kamen kon­kre­te bild­ne­ri­sche Ent­schei­dun­gen bekannt vor: die Art der Dar­stel­lung, das Ver­hält­nis bestimm­ter Bild­ele­men­te zuein­an­der und die visu­el­le Grundidee.

Aus mei­nem eige­nen Werk.

Ähnlichkeit allein ist noch kein Plagiat

Die­ser Punkt ist wesent­lich. Wenn zwei Künst­ler ein Mäd­chen dar­stel­len, ist das kein Pla­gi­at. Wenn zwei Künst­ler einen Men­schen mit dem­sel­ben all­täg­li­chen Gegen­stand zei­gen, eben­falls nicht. Auch gesell­schaft­li­che oder poli­ti­sche Aus­sa­gen kön­nen nie­man­dem exklu­siv gehö­ren. Lie­be, Krieg, Kon­sum, Ver­letz­lich­keit, Wider­stand oder Hoff­nung sind all­ge­mei­ne The­men der Kunst.

Bei der Fra­ge nach einem mög­li­chen Pla­gi­at in der Kunst ist des­halb nicht allein ent­schei­dend, was dar­ge­stellt wird. Inter­es­san­ter ist die Fra­ge, wie eine Idee bild­ne­risch umge­setzt wurde.

Wel­che Figur wur­de gewählt? Wie ist ihre Kör­per­hal­tung? Wie sind ein­zel­ne Ele­men­te ange­ord­net? Wel­che Gegen­stän­de wur­den mit­ein­an­der kom­bi­niert? Wel­che Bezie­hun­gen bestehen zwi­schen ihnen? Wel­che unge­wöhn­li­chen gestal­te­ri­schen Ent­schei­dun­gen tre­ten gemein­sam auf? Wel­che Bestand­tei­le wur­den in einer spä­te­ren Arbeit ver­än­dert und wel­che blie­ben erhalten?

Je all­ge­mei­ner ein Gestal­tungs­ele­ment ist, des­to gerin­ger ist sei­ne Aus­sa­ge­kraft. Inter­es­san­ter wird es dort, wo meh­re­re spe­zi­fi­sche Ent­schei­dun­gen gemein­sam auf­tre­ten. Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet dann nicht mehr, ob ein­zel­ne Ele­men­te irgend­wo schon ein­mal ver­wen­det wur­den, son­dern wie wahr­schein­lich die­sel­be oder eine ver­gleich­ba­re Kom­bi­na­ti­on indi­vi­du­el­ler Ent­schei­dun­gen unab­hän­gig von­ein­an­der ent­stan­den ist.

Das zweite Werk verändert die Betrachtung

Bei nur einem Ver­gleich hät­te ich den Fall mög­li­cher­wei­se dau­er­haft unter „bemer­kens­wer­te Ähn­lich­keit“ abge­legt. Eine unge­wöhn­li­che Über­ein­stim­mung kann vor­kom­men. Selbst meh­re­re Ähn­lich­kei­ten inner­halb eines ein­zel­nen Wer­kes kön­nen theo­re­tisch durch gemein­sa­me Inspi­ra­ti­ons­quel­len, ver­brei­te­te Bild­spra­che oder Zufall entstehen.

Dann begeg­ne­te mir jedoch eine zwei­te Arbeit des­sel­ben Künstlers.

Und wie­der erkann­te ich wesent­li­che Ele­men­te einer ande­ren eige­nen Arbeit.

Für mei­ne per­sön­li­che Ein­schät­zung ist dies einer der wich­tigs­ten Aspek­te des gesam­ten Falls. Denn damit wer­den nicht mehr ledig­lich zwei Bil­der mit­ein­an­der ver­gli­chen. Es ste­hen zwei frü­he­re Arbei­ten eines Künst­lers zwei spä­te­ren Arbei­ten eines ande­ren Künst­lers gegenüber.

Aus einem mög­li­chen Zufall wird dadurch noch kein Beweis. Aber die Wahr­schein­lich­keit eines wie­der­hol­ten unab­hän­gi­gen Zusam­men­tref­fens muss neu bewer­tet werden.

Die Gegen­hy­po­the­se müss­te nun erklä­ren, wes­halb der­sel­be Künst­ler unab­hän­gig von mir bei einem Werk zu einer auf­fäl­lig ähn­li­chen bild­ne­ri­schen Lösung gelang­te und sich eine ver­gleich­ba­re Situa­ti­on bei einem zwei­ten mei­ner Wer­ke erneut ent­wi­ckel­te. Das ist mög­lich. Aber „mög­lich“ und „gleich wahr­schein­lich“ sind nicht dasselbe.

Genau an die­sem Punkt beginnt für mich die Fra­ge nach einem Muster.

Die zeitliche Reihenfolge

Bei der Bewer­tung mög­li­cher Über­nah­men spielt die Chro­no­lo­gie eine wesent­li­che Rol­le. Mei­ne betref­fen­den Arbei­ten waren jeweils bereits öffent­lich doku­men­tiert, bevor die spä­ter von mir ent­deck­ten Arbei­ten ent­stan­den bezie­hungs­wei­se öffent­lich in Erschei­nung traten.

Auch dar­aus folgt für sich genom­men kein Nach­weis einer Über­nah­me. Ein älte­res Werk beweist selbst­ver­ständ­lich nicht auto­ma­tisch, dass ein jün­ge­res Werk davon abge­lei­tet wurde.

Die zeit­li­che Rei­hen­fol­ge klärt jedoch einen ande­ren wich­ti­gen Punkt: Soweit die jewei­li­ge Doku­men­ta­ti­on belast­bar ist, kann eine Beein­flus­sung nicht in bei­de Rich­tun­gen statt­ge­fun­den haben. Das jün­ge­re Werk kann nicht die Ursa­che für die Gestal­tung eines bereits zuvor doku­men­tier­ten älte­ren Wer­kes gewe­sen sein.

Damit bleibt die eigent­li­che Fra­ge bestehen: Han­delt es sich um unab­hän­gi­ge Ent­wick­lun­gen oder spiel­te das bereits vor­han­de­ne Werk bei der Ent­ste­hung des spä­te­ren eine Rolle?

Öffentlichkeit, Verbreitung und Zugang zu einem Werk

Ein wei­te­rer Fak­tor ist die Zugäng­lich­keit der ursprüng­li­chen Arbei­ten. Je unbe­kann­ter und schwe­rer zugäng­lich ein Werk ist, des­to plau­si­bler kann die Annah­me sein, dass ein ande­rer Künst­ler es nie­mals gese­hen hat. Ein Bild, das ein­mal in einem pri­va­ten Ate­lier gezeigt wur­de und von dem kei­ne öffent­lich zugäng­li­che Abbil­dung exis­tiert, ist in die­ser Hin­sicht anders zu beur­tei­len als ein Werk, das über Jah­re öffent­lich sicht­bar, foto­gra­fiert und digi­tal ver­brei­tet wurde.

Street Art besitzt dabei eine beson­de­re Eigen­schaft. Das phy­si­sche Werk kann längst ver­schwun­den sein, wäh­rend sei­ne digi­ta­le Exis­tenz wei­ter­geht. Foto­gra­fien wer­den von Künst­lern, Foto­gra­fen, Street-Art-Accounts, Besu­chern und ande­ren Nut­zern ver­öf­fent­licht, gespei­chert und wei­ter­ver­brei­tet. Ein ver­gäng­li­ches Werk im öffent­li­chen Raum kann dadurch digi­tal eine erheb­lich län­ge­re Lebens­dau­er und Reich­wei­te besit­zen als das Ori­gi­nal selbst.

Auch eine gro­ße Ver­brei­tung beweist nicht, dass eine bestimm­te Per­son das betref­fen­de Werk gese­hen hat. Sie ver­än­dert jedoch die Wahr­schein­lich­keit, dass ein Kon­takt grund­sätz­lich mög­lich gewe­sen ist.

Die Größe der Street-Art-Szene als weiterer Faktor

Auch das kul­tu­rel­le Umfeld gehört für mich zur Betrach­tung. Street Art und Urban Art sind inter­na­tio­nal, gleich­zei­tig bewe­gen sich Künst­ler, Gale­rien, Samm­ler, Foto­gra­fen und spe­zia­li­sier­te Accounts inner­halb eines ver­gleichs­wei­se eng mit­ein­an­der ver­bun­de­nen visu­el­len Kos­mos. Wer­ke wer­den foto­gra­fiert, geteilt, gesam­melt und über Län­der­gren­zen hin­weg verbreitet.

Dar­aus folgt aus­drück­lich nicht, dass jeder Street-Art-Künstler die Arbei­ten jedes ande­ren Künst­lers kennt. Eine sol­che Behaup­tung wäre absurd.

Für eine Wahr­schein­lich­keits­be­trach­tung ist das Umfeld den­noch rele­vant. Es macht einen Unter­schied, ob zwei Men­schen ohne erkenn­ba­re kul­tu­rel­le oder visu­el­le Über­schnei­dung unab­hän­gig zu ähn­li­chen Ergeb­nis­sen gelan­gen oder ob bei­de inner­halb des­sel­ben spe­zia­li­sier­ten Kunst­seg­ments arbei­ten und ihre Wer­ke über ver­gleich­ba­re Kanä­le ver­brei­tet werden.

Auch das ist kein Beweis. Es ist eine wei­te­re Variable.

Nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die Veränderungen sind interessant

Bei mög­li­chen Pla­gia­ten wird häu­fig nach iden­ti­schen Ele­men­ten gesucht. Mich inter­es­sie­ren inzwi­schen eben­so die Ver­än­de­run­gen. Denn eine mög­li­che Über­nah­me muss kei­ne exak­te Kopie sein.

Geschlecht, Klei­dung oder Erschei­nungs­bild einer Figur kön­nen ver­än­dert wer­den. Far­ben kön­nen wech­seln. Ein­zel­ne Gegen­stän­de kön­nen ver­schwin­den oder hin­zu­kom­men. Eine Gestal­tung kann in eine ande­re Tech­nik über­tra­gen wer­den. Pro­por­tio­nen kön­nen sich ver­än­dern und trotz­dem kann eine cha­rak­te­ris­ti­sche Grund­kon­stel­la­ti­on erhal­ten bleiben.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet des­halb nicht, ob die mit­ein­an­der ver­gli­che­nen Arbei­ten iden­tisch sind. Das sind sie nicht.

Inter­es­san­ter ist, wel­che Ele­men­te trotz der Ver­än­de­run­gen erhal­ten geblie­ben sind und ob gera­de die­se Ele­men­te eine indi­vi­du­el­le bild­ne­ri­sche Grund­idee tra­gen. Bei den bei­den von mir betrach­te­ten Werk­paa­ren ist genau die­ser Punkt für mei­ne Ein­schät­zung von Bedeutung.

Wie wahrscheinlich ist ein Zufall?

Ich habe ver­sucht, die­se Fra­ge mög­lichst wenig emo­tio­nal zu betrach­ten. Voll­stän­dig objek­tiv kann ich dabei selbst­ver­ständ­lich nicht sein. Es han­delt sich um mei­ne eige­nen Arbei­ten. Gera­de des­halb hal­te ich es für not­wen­dig, mei­ne Ein­schät­zung regel­mä­ßig zu über­prü­fen und nach Argu­men­ten zu suchen, die gegen mei­ne Ver­mu­tung sprechen.

Bei einem ein­zel­nen Ver­gleich wür­de ich trotz erheb­li­cher Ähn­lich­kei­ten eine grö­ße­re Unsi­cher­heit akzep­tie­ren. Beim zwei­ten Ver­gleich ver­än­dert sich die­se Einschätzung.

Nun kom­men meh­re­re Fak­to­ren zusam­men: zwei unter­schied­li­che Wer­ke des­sel­ben ursprüng­li­chen Künst­lers, zwei spä­te­re Arbei­ten des­sel­ben ande­ren Künst­lers, die zeit­li­che Rei­hen­fol­ge, die öffent­li­che Zugäng­lich­keit der ursprüng­li­chen Arbei­ten, deren Ver­brei­tung, die Tätig­keit inner­halb des­sel­ben erwei­ter­ten Kunst­seg­ments und die Kom­bi­na­ti­on auf­fäl­li­ger gestal­te­ri­scher Gemeinsamkeiten.

Kei­ner die­ser Fak­to­ren beweist für sich allein eine Über­nah­me. Auch ihre Kom­bi­na­ti­on ersetzt kei­nen recht­li­chen Nachweis.

Aber Wahr­schein­lich­keits­be­trach­tun­gen funk­tio­nie­ren nicht nach dem Prin­zip, dass alles, was theo­re­tisch mög­lich ist, des­halb gleich wahr­schein­lich sein muss.

Nach mei­nem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand hal­te ich eine voll­kom­men unab­hän­gi­ge Ent­ste­hung bei­der Über­ein­stim­mun­gen für deut­lich weni­ger plau­si­bel als die Annah­me eines Zusam­men­hangs zwi­schen den Arbeiten.

Das ist eine per­sön­li­che Bewer­tung auf Grund­la­ge der mir bekann­ten Infor­ma­tio­nen. Sie ist kein gericht­li­cher Befund und soll kei­nen sol­chen vorwegnehmen.

Was bedeutet „Plagiat“ überhaupt?

Der Begriff Pla­gi­at wird im All­tag häu­fig ver­wen­det, als han­de­le es sich um eine ein­deu­tig defi­nier­te juris­ti­sche Kate­go­rie. Tat­säch­lich soll­te zwi­schen mora­li­scher, kunst­his­to­ri­scher und urhe­ber­recht­li­cher Betrach­tung unter­schie­den werden.

Etwas kann künst­le­risch oder mora­lisch pro­ble­ma­tisch sein, ohne zwangs­läu­fig eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­zu­stel­len. Umge­kehrt kann die Über­nah­me geschütz­ter Gestal­tungs­ele­men­te recht­li­che Fra­gen auf­wer­fen, obwohl eine Arbeit gegen­über ihrem mög­li­chen Aus­gangs­punkt ver­än­dert wurde.

Wenn ich hier von einem Pla­gi­ats­ver­dacht spre­che, mei­ne ich des­halb zunächst eine grund­sätz­li­che Fra­ge der Autor­schaft: Wur­de eine indi­vi­du­el­le schöp­fe­ri­sche Leis­tung eines ande­ren über­nom­men und anschlie­ßend als Bestand­teil einer eige­nen künst­le­ri­schen Arbeit präsentiert?

Ob dar­aus im kon­kre­ten Fall recht­li­che Ansprü­che ent­ste­hen, ist eine ande­re Fra­ge. Eine sol­che Beur­tei­lung gehört nicht in einen Blog­bei­trag und soll hier aus­drück­lich nicht vor­ge­nom­men werden.

Inspiration, Aneignung und Kopie

Kunst­ge­schich­te ist ohne Aneig­nung kaum vor­stell­bar. Künst­ler zitie­ren ande­re Künst­ler, inter­pre­tie­ren bekann­te Wer­ke neu, grei­fen his­to­ri­sche Moti­ve auf, über­neh­men Sym­bo­le und set­zen sie in ande­re Zusam­men­hän­ge. Pop Art wäre ohne sol­che Mecha­nis­men kaum denk­bar. Street Art eben­falls nicht.

Die ent­schei­den­de Gren­ze ver­läuft des­halb nicht ein­fach zwi­schen „beein­flusst“ und „unbe­ein­flusst“. Nahe­zu jeder Künst­ler ist beeinflusst.

Ent­schei­dend ist die eigen­stän­di­ge Transformation.

Ein Künst­ler muss nicht jede Idee erfun­den haben. Die Fra­ge ist, ob er aus vor­han­de­nen Ein­flüs­sen etwas Eigen­stän­di­ges ent­wi­ckelt oder ob eine kon­kre­te frem­de gestal­te­ri­sche Lösung zum wesent­li­chen Aus­gangs­ma­te­ri­al der eige­nen Arbeit wird.

Auch Appro­pria­ti­on Art arbei­tet mit Über­nah­men. Dort kann gera­de die erkenn­ba­re Aneig­nung und ihre Kon­text­ver­schie­bung Teil der künst­le­ri­schen Aus­sa­ge sein. Eine nicht offen­ge­leg­te Über­nah­me wirft dage­gen eine ande­re Fra­ge auf: die nach der behaup­te­ten Autorschaft.

Die Verantwortung des Künstlers

Die ers­te Ver­ant­wor­tung liegt für mich beim Künst­ler selbst. Wer ein Werk unter sei­nem Namen oder Pseud­onym ver­öf­fent­licht, aus­stellt und ins­be­son­de­re ver­kauft, bean­sprucht damit zumin­dest impli­zit eine Form von Autorschaft.

Ein Käu­fer darf grund­sätz­lich erwar­ten, dass eine ihm als Arbeit eines bestimm­ten Künst­lers ange­bo­te­ne Arbeit des­sen eige­ne schöp­fe­ri­sche Leis­tung dar­stellt, soweit nicht trans­pa­rent mit Vor­la­gen, Zita­ten, Koope­ra­tio­nen oder Aneig­nun­gen gear­bei­tet wird.

Gera­de im Kunst­markt ist die­se Erwar­tung von zen­tra­ler Bedeu­tung. Ver­kauft wer­den schließ­lich nicht nur Lein­wand, Papier, Far­be und Arbeits­zeit. Der wirt­schaft­li­che Wert eines Kunst­werks ent­steht auch aus Autor­schaft, Idee, Bio­gra­fie, Wie­der­erkenn­bar­keit und der künst­le­ri­schen Ent­wick­lung sei­nes Urhebers.

Die Fra­ge nach geis­ti­ger Urhe­ber­schaft ist des­halb kei­ne Neben­sa­che. Sie berührt den Kern des­sen, womit der Kunst­markt handelt.

Welche Verantwortung tragen Galerien und der Kunstmarkt?

Hier beginnt für mich die über den kon­kre­ten Fall hin­aus­ge­hen­de Dis­kus­si­on. Kann und muss eine Gale­rie über­prü­fen, ob jedes aus­ge­stell­te Werk mög­li­cher­wei­se Ähn­lich­kei­ten mit irgend­ei­nem der Mil­lio­nen bereits exis­tie­ren­den Kunst­wer­ke besitzt?

Natür­lich nicht.

Eine voll­stän­di­ge welt­wei­te Pla­gi­ats­prü­fung wäre weder rea­lis­tisch noch sinnvoll.

Das bedeu­tet im Umkehr­schluss aber nicht zwangs­läu­fig, dass Gale­rien kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung für die Her­kunft und Autor­schaft der von ihnen aus­ge­stell­ten oder ver­mit­tel­ten Arbei­ten tragen.

Eine Gale­rie ist im klas­si­schen Ver­ständ­nis mehr als ein Raum, in dem Bil­der hän­gen. Sie wählt Künst­ler aus, stellt sie einem Publi­kum vor, kom­mu­ni­ziert deren Posi­ti­on, ver­mit­telt Wer­ke und erzeugt dadurch Ver­trau­en. Die­ses Ver­trau­en ist ein wesent­li­cher Teil ihrer Funk­ti­on inner­halb des Kunstmarktes.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet des­halb nicht, ob Gale­rien jedes Werk prä­ven­tiv voll­stän­dig über­prü­fen müssen.

Die inter­es­san­te­re Fra­ge lau­tet: Ab wel­chem Punkt ent­ste­hen kon­kre­te Zwei­fel, denen ein pro­fes­sio­nel­ler Markt­teil­neh­mer nach­ge­hen sollte?

Spä­tes­tens wenn nach­voll­zieh­ba­re Hin­wei­se auf mög­li­che Pro­ble­me hin­sicht­lich der Autor­schaft eines Wer­kes vor­lie­gen, stellt sich aus mei­ner Sicht die Fra­ge nach der Ver­ant­wor­tung neu.

Verantwortung gegenüber Käufern

Dabei geht es nicht aus­schließ­lich um den Künst­ler, des­sen Werk mög­li­cher­wei­se über­nom­men wur­de. Es geht eben­so um die Käufer.

Wer ein Kunst­werk erwirbt, ent­schei­det sich häu­fig gera­de des­halb dafür, weil es einem bestimm­ten Künst­ler zuge­schrie­ben wird. Autor­schaft ist Bestand­teil des ange­bo­te­nen Gegen­stands und häu­fig ein wesent­li­cher Teil sei­nes Wertes.

Was bedeu­tet es also für einen Kauf, wenn wesent­li­che gestal­te­ri­sche Bestand­tei­le mög­li­cher­wei­se auf der schöp­fe­ri­schen Leis­tung eines ande­ren Künst­lers beru­hen? Wel­che Bedeu­tung hät­te dies für Pro­ve­ni­enz, Wert­ent­wick­lung und Ver­trau­en? Und wel­che Infor­ma­tio­nen darf ein Käu­fer von einem pro­fes­sio­nel­len Anbie­ter erwarten?

Die­se Fra­gen hal­te ich nicht für aka­de­misch. Der Kunst­markt basiert in außer­ge­wöhn­lich hohem Maße auf Ver­trau­en. Authen­ti­zi­tät, Pro­ve­ni­enz und Autor­schaft gehö­ren zu sei­nen Grundlagen.

Verantwortung gegenüber anderen Künstlern

Der Kunst­markt trägt aus mei­ner Sicht auch Ver­ant­wor­tung gegen­über Künst­lern. Eine eigen­stän­di­ge Bild­spra­che ent­steht häu­fig über vie­le Jah­re. Künst­ler inves­tie­ren Zeit, Geld und Arbeit in ihre Ent­wick­lung und öffent­li­che Wahr­neh­mung. Wie­der­erkenn­bar­keit kann dabei zu einem wesent­li­chen Bestand­teil des künst­le­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Wer­tes eines Wer­kes werden.

Wenn cha­rak­te­ris­ti­sche schöp­fe­ri­sche Leis­tun­gen ande­rer über­nom­men und anschlie­ßend kom­mer­zi­ell ver­wer­tet wer­den soll­ten, wäre des­halb nicht nur ein abs­trak­tes Prin­zip betrof­fen. Es beträ­fe unmit­tel­bar die Arbeit und wirt­schaft­li­che Posi­ti­on des ursprüng­li­chen Urhebers.

Ein funk­tio­nie­ren­der Kunst­markt ist dar­auf ange­wie­sen, dass Autor­schaft über­haupt einen Wert besitzt.

Street Art, Anonymität und kommerzielle Verantwortung

Im Bereich Street Art ent­steht zusätz­lich ein beson­de­rer Wider­spruch. Vie­le Künst­ler arbei­ten anonym oder unter Pseud­onym. Wer­ke ent­ste­hen im öffent­li­chen Raum, teil­wei­se ohne Geneh­mi­gung. Gleich­zei­tig wer­den künst­le­ri­sche Posi­tio­nen spä­ter kom­mer­zia­li­siert. Arbei­ten gelan­gen in Gale­rien, auf Kunst­mes­sen und in pri­va­te Sammlungen.

Aus einer anony­men Inter­ven­ti­on im öffent­li­chen Raum kann ein kom­mer­zi­ell gehan­del­tes Kunst­werk werden.

Gera­de an die­ser Schnitt­stel­le stellt sich eine inter­es­san­te Fra­ge: Kann der Kunst­markt einer­seits die Authen­ti­zi­tät, Bio­gra­fie und Geschich­te eines anony­men Künst­lers nut­zen, um wirt­schaft­li­chen Wert zu erzeu­gen, und sich ande­rer­seits voll­stän­dig dar­auf zurück­zie­hen, über des­sen Iden­ti­tät, Arbeits­wei­se oder die Her­kunft sei­ner Arbei­ten nichts wis­sen zu müssen?

Anony­mi­tät gegen­über der Öffent­lich­keit und Ver­ant­wort­lich­keit inner­halb einer pro­fes­sio­nel­len Geschäfts­be­zie­hung sind nicht zwangs­läu­fig dasselbe.

Warum ich bestimmte Informationen nicht veröffentliche

Ich habe mich inten­siv mit die­sem Fall beschäf­tigt und Infor­ma­tio­nen, Ver­öf­fent­li­chun­gen und zeit­li­che Abläu­fe doku­men­tiert. Nicht alles davon wer­de ich öffent­lich zugäng­lich machen.

Eine öffent­li­che Dis­kus­si­on über Pla­gia­te in der Kunst und die mög­li­che recht­li­che Behand­lung eines kon­kre­ten Falls sind zwei unter­schied­li­che Ebenen.

Beweis­mit­tel, kon­kre­te Recher­che­we­ge, nicht all­ge­mein bekann­te Zusam­men­hän­ge, mög­li­che betei­lig­te Per­so­nen oder Unter­neh­men sowie recht­li­che Über­le­gun­gen gehö­ren für mich des­halb nicht in die­sen Beitrag.

Aus dem­sel­ben Grund nen­ne ich den betref­fen­den Künst­ler an die­ser Stel­le nicht.

Ich möch­te weder einen Pro­zess über mei­ne Home­page füh­ren noch ein öffent­li­ches Urteil über eine Per­son fäl­len. Mich inter­es­sie­ren die Fra­gen, die durch die­sen kon­kre­ten Fall sicht­bar gewor­den sind.

Warum ich trotzdem darüber schreibe

Man könn­te einen sol­chen Fall voll­stän­dig im Ver­bor­ge­nen behan­deln. Das wäre mög­li­cher­wei­se der ein­fachs­te Weg. Die Beschäf­ti­gung damit hat bei mir jedoch Fra­gen aus­ge­löst, die weit über zwei mei­ner eige­nen Arbei­ten hinausgehen.

Wie viel Ähn­lich­keit akzep­tie­ren wir als Zufall? Wann erken­nen wir ein Mus­ter? Wo endet Inspi­ra­ti­on und wo beginnt die Kopie? Wel­che Ver­ant­wor­tung trägt ein Künst­ler für die Her­kunft sei­ner eige­nen Bild­spra­che? Wel­che Ver­ant­wor­tung über­nimmt ein Kunst­markt, sobald aus Kunst ein Han­dels­ge­gen­stand wird? Was darf ein Samm­ler erwar­ten? Wie soll­ten Gale­rien mit kon­kre­ten Zwei­feln umge­hen? Und wel­chen prak­ti­schen Schutz besitzt ein Künst­ler in einer Zeit, in der sei­ne Arbei­ten inner­halb weni­ger Sekun­den inter­na­tio­nal sicht­bar und repro­du­zier­bar wer­den können?

Ein Teil die­ser Fra­gen betrifft das Urhe­ber­recht. Ein ande­rer Teil betrifft Hal­tung, Pro­fes­sio­na­li­tät und Verantwortung.

Die eigene Einschätzung muss überprüfbar bleiben

Für mich ist dabei ein Punkt beson­ders wich­tig: Ich möch­te nicht aus­schließ­lich Argu­men­te sam­meln, die mei­ne ursprüng­li­che Ver­mu­tung bestätigen.

Wer ein­mal davon über­zeugt ist, ein Pla­gi­at ent­deckt zu haben, läuft Gefahr, anschlie­ßend jedes wei­te­re Detail als Bestä­ti­gung die­ser Annah­me zu inter­pre­tie­ren. Des­halb ver­su­che ich bewusst, die Gegen­hy­po­the­se zu formulieren.

Was müss­te zutref­fen, damit bei­de Fäl­le tat­säch­lich unab­hän­gig von­ein­an­der ent­stan­den sein könnten?

Die­se Mög­lich­keit existiert.

Abso­lu­te Gewiss­heit lässt sich aus der Betrach­tung zwei­er Bil­der nicht ablei­ten. Wahr­schein­lich­keit ist jedoch etwas ande­res als Gewiss­heit. Man kann Unsi­cher­heit akzep­tie­ren und trotz­dem zu dem Ergeb­nis gelan­gen, dass ver­schie­de­ne Erklä­run­gen unter­schied­lich plau­si­bel sind.

Bei mei­ner Bewer­tung spie­len des­halb nicht ein­zel­ne ver­meint­lich spek­ta­ku­lä­re Über­ein­stim­mun­gen die ent­schei­den­de Rol­le, son­dern die Gesamt­heit der Fak­to­ren: Chro­no­lo­gie, Zugäng­lich­keit, Ver­brei­tung, kul­tu­rel­les Umfeld, spe­zi­fi­sche gestal­te­ri­sche Gemein­sam­kei­ten und ins­be­son­de­re das Auf­tre­ten eines zwei­ten ver­gleich­ba­ren Falls inner­halb der­sel­ben bei­den künst­le­ri­schen Positionen.

Nach mei­nem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand hal­te ich die Annah­me zwei­er voll­kom­men unab­hän­gi­ger Zufäl­le des­halb für deut­lich weni­ger plau­si­bel als einen Zusam­men­hang zwi­schen den Arbeiten.

Mehr möch­te ich öffent­lich dar­aus nicht ableiten.

Weni­ger möch­te ich aller­dings eben­falls nicht sagen.

Am Ende geht es um Autorschaft

Kunst lebt vom Aus­tausch. Sie lebt von Ein­flüs­sen, Zita­ten, Erin­ne­run­gen, Wie­der­ho­lun­gen und Wider­sprü­chen. Nie­mand erschafft voll­kom­men unab­hän­gig von allem, was zuvor exis­tiert hat.

Gera­de des­halb ist die indi­vi­du­el­le Trans­for­ma­ti­on entscheidend.

Ein Künst­ler muss nicht jede Idee erfun­den haben. Er soll­te aber etwas Eige­nes dar­aus entwickeln.

Wo Inspi­ra­ti­on endet und ein Pla­gi­at beginnt, lässt sich nicht mit einer ein­fa­chen mathe­ma­ti­schen For­mel bestim­men. Bei einem ein­zel­nen Werk kann über die­se Gren­ze lan­ge gestrit­ten werden.

Wenn jedoch meh­re­re Arbei­ten des­sel­ben Künst­lers auf­fäl­li­ge Par­al­le­len zu meh­re­ren frü­he­ren Arbei­ten des­sel­ben ande­ren Künst­lers auf­wei­sen, ver­än­dert sich die Fragestellung.

Dann geht es irgend­wann nicht mehr aus­schließ­lich dar­um, wie ähn­lich zwei Bil­der aussehen.

Dann geht es um die Fra­ge, ob sich ein Mus­ter erken­nen lässt.

Und sobald die­se Fra­ge im Raum steht, betrifft sie nicht mehr nur zwei Künst­ler. Sie betrifft Gale­rien, Händ­ler, Samm­ler und letzt­lich einen Kunst­markt, des­sen wirt­schaft­li­cher Wert wesent­lich auf einer ein­fa­chen Annah­me beruht:

Dass dort, wo der Name eines Künst­lers steht, auch des­sen eige­ne schöp­fe­ri­sche Leis­tung beginnt.